Honorar – VESELÝ & PARTNER – Rechtsanwaltskanzlei – Mariánské Lázně
Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, Rechtsberatung, Steuerberatung, Geschäftskontakte, Immobilien
HONORAR
Im Einklang mit Gesetz Nr. 85/1996 über die Anwaltschaft, erhält der Rechtsanwalt für seine Leistungen eine Vergütung und kann vom Mandant eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Festlegung der Gebührenhöhe und der Vergütung ist in der Verordnung des Ministeriums für Justiz Ver. Nr. 177/1996 GBl. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Rechtsanwaltstarif), festgelegt.
Die Vergütung des Rechtsanwalts für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen kann zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten wie folgt vereinbart werden:
- Stundensatz
- Monatspauschale
- Pauschalgebühr pro Rechtsdienstleistung
- Anteil am Wert der Sache
Falls die Vergütung nicht so festgelegt wird, dann richtet sie sich nach den Bestimmungen der Verordnung (Rechtsanwaltstarif) über außervertragliche Vergütungen. Zu allen Vergütungen werden die aufgewendeten Kosten und die MwSt. in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet.
Die Festlegung der konkreten Art und Höhe der Vergütung wird jedoch immer individuell zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem Mandanten vereinbart, und zwar mit Berücksichtigung unterschiedlicher Kriterien, wie des sachlichen und rechtlichen Aufwands der zu erbringenden Rechtsdienstleistung, der Notwendigkeit, die Sprache oder das Recht eines anderen Landes anzuwenden, weiter mit Berücksichtigung dessen, ob der Mandant eine langfristige Vertretung in allen Sachen oder nur die Vertretung in einzelnen Fällen wünscht, eventuell darauf, ob die Rechtsdienstleistung am Sitz des Rechtsanwalts erbracht wird oder ob zeitlich anspruchsvolle Tätigkeiten außerhalb des Büros angenommen werden, es werden auch die Fristen seitens des Mandaten für die Lösung des Falls berücksichtigt, weiter die Wahrscheinlichkeit, dass im Zuge der Annahme der Rechtssache des Mandanten der Rechtsanwalt andere Fälle ablehnen muss, weiter werden die speziellen Fachkenntnisse, Erfahrungen, der gute Ruf und die Kompetenzen des Rechtsanwalts berücksichtigt usw.
Die Höhe der Vergütung für Rechtsdienstleistungen gehört zweifelsohne zu den Kriterien, die der Klient bei der Entscheidung berücksichtigt, ob überhaupt und auf welche Art er die Rechtsanwaltskanzlei in der gegebenen Sache engagieren will. Es sollte sich jedoch auf keinen Fall um das einzige Kriterium handeln, ohne weitere Entscheidungen zu treffen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber im Bereich der Rechtsdienstleistungen gilt mehr als in anderen Fachbereichen, dass die "Ersparnis" von Kosten, welche dadurch erreicht wird, dass man keinen Anwalt hinzuzieht, sich auf Rechtstipps aus dem Internet verlässt oder einen "billigen" Anwalt hinzuzieht, nur schwer ersetzbare Verluste in der nahen oder fernen Zukunft zur Konsequenz haben kann.
Mit solchen Fällen, in denen es für wirksame Rechtshilfe bereits zu spät ist, sehen sich Anwälte viel zu häufig konfrontiert. Die Situation ist oft mit Versicherungen vergleichbar – kommt es zu einer Versicherungssache ist es bereits viel zu spät, um eine Versicherung abzuschließen, aufgrund welcher man einen Anspruch auf Schadenersatz hätte. Es ist auch viel zu spät, um eine "billige und vorteilhafte" Versicherung, die keinen Schadensersatz leistet, gegen eine bessere zu tauschen.
Schon das Römische Recht kannte die Regel „vigilantibus iura" – „Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben".
Genauso wie einen chirurgischer Eingriff ein erfahrener Chirurg vornehmen sollte, ist es in rechtlichen Angelegenheiten ratsam, fachliche Beratung und Hilfe bei einem Top-Anwalt zu suchen.